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E-Rechnung empfangen

E-Rechnungen empfangen ohne ERP-Einführung.

Ab Januar 2025 müssen alle B2B-Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen können. Das Wachstumschancengesetz macht den Empfang von XRechnung und ZUGFeRD zur Pflicht — unabhängig von Unternehmensgröße.

Eigene Empfangsadresse

Jede Firma erhält eine Adresse wie firma@e-rechnung-inbox.de. Tedarikçiler senden ihre XRechnung oder ZUGFeRD direkt dorthin.

Automatische Validierung

Format, Pflichtfelder, USt-IdNr und Summenlogik werden sofort geprüft. Fehlerhafte Rechnungen werden markiert, nie verworfen.

DATEV-Export in einem Klick

Geprüfte Rechnungen werden als DATEV Buchungsstapel-CSV exportiert — direkt importierbar für Steuerberater.

Was bedeutet die E-Rechnungspflicht für Ihr Unternehmen?

Ab 01.01.2025: Alle B2B-Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können

Ab 01.01.2027: Unternehmen mit über 800.000 EUR Jahresumsatz müssen E-Rechnungen senden

Ab 01.01.2028: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen senden

Akzeptierte Formate: XRechnung (XML) und ZUGFeRD (PDF/A-3 mit eingebettetem XML)

Archivierungspflicht: 10 Jahre, GoBD-konform, unveränderbar

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